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8 K 3665/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-22, 8 K 3665/18.A
8 K 3665/18.ATribunal administratif22 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-22
Aktenzeichen: 8 K 3665/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1222.8K3665.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. April 2018 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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