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20 K 6415/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-15, 20 K 6415/19
20 K 6415/19Tribunal administratif15 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 20 K 6415/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1215.20K6415.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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