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26 K 5056/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-14, 26 K 5056/22
26 K 5056/22Tribunal administratif14 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-14
Aktenzeichen: 26 K 5056/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1214.26K5056.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.06.2022 und des Widerspruchsbescheides vom 03.08.2022 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 20.11.2021 bis zum 25.06.2022 Pflegewohngeld zu bewilligen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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