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15 K 1992/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-07, 15 K 1992/21
15 K 1992/21Tribunal administratif7 déc. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-07
Aktenzeichen: 15 K 1992/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1207.15K1992.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheids vom 06.08.2020 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 19.12.2019 bis zum 17.05.2020 Auslandstrennungstagegeld in Höhe von 24 € pro Tag der Anwesenheit in Q. zu gewähren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 23,4 % und die Beklagte zu 76,6 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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