Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-01, 8 K 4149/21

8 K 4149/21Tribunal administratif1 déc. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 4149/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-01

Aktenzeichen: 8 K 4149/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1201.8K4149.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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