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13 K 1628/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-11, 13 K 1628/20
13 K 1628/20Tribunal administratif11 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 13 K 1628/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1111.13K1628.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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