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8 K 6653/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-10, 8 K 6653/21
8 K 6653/21Tribunal administratif10 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-10
Aktenzeichen: 8 K 6653/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1110.8K6653.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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