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23 K 2032/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-11-09, 23 K 2032/20
23 K 2032/20Tribunal administratif9 nov. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 23 K 2032/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1109.23K2032.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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