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8 K 7483/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 8 K 7483/19
8 K 7483/19Tribunal administratif29 sept. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 8 K 7483/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.8K7483.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 28. November 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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