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8 K 7119/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-25, 8 K 7119/19.A
8 K 7119/19.ATribunal administratif25 août 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 8 K 7119/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0825.8K7119.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. November 2019 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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