Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-02, 5 K 748/18.A

5 K 748/18.ATribunal administratif2 août 2022

Regest

1. Zwangsrekrutierungen durch Huthis knüpfen nicht an einen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsgrund an. Vielmehr rekrutieren Huthis willkürlich und wahllos in allen von ihnen kontrollierten Landesteilen und Bevölkerungsgruppen, um den großen Bedarf an Kämpfern zu decken. 2. Allein die Weigerung, für die Huthis zu kämpfen, begründet keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsgefahr. Dies kommt allenfalls bei Hinzutreten gefahrerhöhender Umstände in Betracht (hier verneint).

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 5 K 748/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-02

Aktenzeichen: 5 K 748/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0802.5K748.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 3 AsylG

Leitsätze

    1. Zwangsrekrutierungen durch Huthis knüpfen nicht an einen flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgungsgrund an. Vielmehr rekrutieren Huthis willkürlich und wahllos in allen von ihnen kontrollierten Landesteilen und Bevölkerungsgruppen, um den großen Bedarf an Kämpfern zu decken.
    1. Allein die Weigerung, für die Huthis zu kämpfen, begründet keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgungsgefahr. Dies kommt allenfalls bei Hinzutreten gefahrerhöhender Umstände in Betracht (hier verneint).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger.

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