Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-28, 13 K 4645/19

13 K 4645/19Tribunal administratif28 juil. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 4645/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-28

Aktenzeichen: 13 K 4645/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0728.13K4645.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet war, dem Kläger Informationszugang zu dem vorläufigen Bericht des Max-Rubner-Instituts vom 21. September 2018 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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