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22 K 4851/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-27, 22 K 4851/18.A
22 K 4851/18.ATribunal administratif27 juil. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-27
Aktenzeichen: 22 K 4851/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0727.22K4851.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird darüber hinaus unter teilweiser Aufhebung von Ziffern 3. bis 6. des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22. Juni 2018 (Az. 0000000-163) soweit diese den Kläger betreffen verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Beklagte und der Kläger jeweils zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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