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7 K 138/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-26, 7 K 138/20
7 K 138/20Tribunal administratif26 juil. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-26
Aktenzeichen: 7 K 138/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0726.7K138.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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