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8 K 2199/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-04, 8 K 2199/20
8 K 2199/20Tribunal administratif4 juil. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-04
Aktenzeichen: 8 K 2199/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0704.8K2199.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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