Verwaltungsgericht Köln, 2022-06-14, 12 K 989/20

12 K 989/20Tribunal administratif14 juin 2022

Regest

Subsidiär schutzberechtigten syrischen Wehrdienstentziehern ist die Passbeschaffung nicht per se unzumutbar i.S.d. § 5 Abs. 1 AufenthV.

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 989/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-14

Aktenzeichen: 12 K 989/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0614.12K989.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: AufenthV § 5 Abs. 1

Leitsätze

Subsidiär schutzberechtigten syrischen Wehrdienstentziehern ist die Passbeschaffung nicht per se unzumutbar i.S.d. § 5 Abs. 1 AufenthV.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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