Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-23, 19 L 2191/21

19 L 2191/21Tribunal administratif23 févr. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 19 L 2191/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-23

Aktenzeichen: 19 L 2191/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0223.19L2191.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 123 Abs. 1 VwGO untersagt, eine Beförderung der Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe A10 vorzunehmen, bis der Antragsgegner über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine erneute Auswahlentscheidung getroffen hat.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.

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