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22 K 6069/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-03, 22 K 6069/20
22 K 6069/20Tribunal administratif3 févr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-03
Aktenzeichen: 22 K 6069/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0203.22K6069.20.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Bescheid des Beklagten vom 13. Oktober 2020 wird aufgehoben, soweit er einen Betrag von 35,32 Euro übersteigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger zu 23 % und dem Beklagten zu 77 % auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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