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22 K 9066/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-26, 22 K 9066/17.A
22 K 9066/17.ATribunal administratif26 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 22 K 9066/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0126.22K9066.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 3) bis 6) des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 01.06.2017 verpflichtet, dem Kläger den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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