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7 K 2321/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-25, 7 K 2321/19
7 K 2321/19Tribunal administratif25 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 7 K 2321/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0125.7K2321.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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