Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-20, 19 K 3651/19

19 K 3651/19Tribunal administratif20 janv. 2022

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 19 K 3651/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-20

Aktenzeichen: 19 K 3651/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0120.19K3651.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 11.09.2018 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 27.07.2018 auf Anrechnung seiner Dienstzeiten bei der Bundeswehr auf die laufbahnrechtliche Probezeit im Beamtenverhältnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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