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5 K 5152/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-05, 5 K 5152/21
5 K 5152/21Tribunal administratif5 janv. 2022
Hauptsachenerledigung Einzelfall einer nach 5-jährigem Asylverfahren, davon 4 Jahre gerichtliches Verfahren, als Flüchtling anerkannten Afghanin, die an Schizophrenie erkrankt ist und unter rechtlicher Betreuung steht. Hier „länderübergreifender“ Umzugswunsch zur Schwester.
Entscheidungsdatum: 2022-01-05
Aktenzeichen: 5 K 5152/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0105.5K5152.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Artikel 33 der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337, S. 9); § 12 a AufenthG
Hauptsachenerledigung
Einzelfall einer nach 5-jährigem Asylverfahren, davon 4 Jahre gerichtliches Verfahren, als Flüchtling anerkannten Afghanin, die an Schizophrenie erkrankt ist und unter rechtlicher Betreuung steht.
Hier „länderübergreifender“ Umzugswunsch zur Schwester.
Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.
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