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8 K 9462/17•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-04, 8 K 9462/17
8 K 9462/17Tribunal administratif4 janv. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-04
Aktenzeichen: 8 K 9462/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0104.8K9462.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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