Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 20 K 2673/21

20 K 2673/21Tribunal administratif16 déc. 2021

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 2673/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-16

Aktenzeichen: 20 K 2673/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.20K2673.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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