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18 K 3771/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-16, 18 K 3771/20
18 K 3771/20Tribunal administratif16 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 18 K 3771/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1216.18K3771.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter teilweiser Abänderung ihres Bescheids vom 20. Februar 2020 (0000000000000000) und Aufhebung des Widerspruchsbescheids vom 16. Juni 2020 (0000000000000000) als Person für die Prüfung von Triebfahrzeugführern für die Teilbereiche „fahrzeugbezogene Fachkenntnisse nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TfV“ und „infrastrukturbezogene Fachkenntnisse nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 TfV“ anzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages.
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