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13 K 7688/16•Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-09, 13 K 7688/16
13 K 7688/16Tribunal administratif9 déc. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-09
Aktenzeichen: 13 K 7688/16
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1209.13K7688.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Nebenbestimmung Ziffer 5.6.2 des Bescheids der Bezirksregierung Köln vom 29. Juli 2016 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land je zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen darf die Klägerin die Vollstreckung durch das beklagte Land durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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