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8 K 10349/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-29, 8 K 10349/17
8 K 10349/17Tribunal administratif29 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-29
Aktenzeichen: 8 K 10349/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1129.8K10349.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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