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21 K 4259/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-22, 21 K 4259/21
21 K 4259/21Tribunal administratif22 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 21 K 4259/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1122.21K4259.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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