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7 K 3356/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-02, 7 K 3356/18
7 K 3356/18Tribunal administratif2 nov. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 7 K 3356/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1102.7K3356.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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