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23 K 1031/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-20, 23 K 1031/19
23 K 1031/19Tribunal administratif20 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-20
Aktenzeichen: 23 K 1031/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1020.23K1031.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 5. Februar 2019 verpflichtet, dem Kläger den unter dem 20. Februar 2018 beantragten bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung X. -Y. , Flur 00, Flurstück 0000 (D. „-straße“ 000, 00000 M. ) zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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