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18 K 6758/17•Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-15, 18 K 6758/17
18 K 6758/17Tribunal administratif15 oct. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 18 K 6758/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1015.18K6758.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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