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22 K 3112/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-10, 22 K 3112/20
22 K 3112/20Tribunal administratif10 août 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-10
Aktenzeichen: 22 K 3112/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0810.22K3112.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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