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7 K 181/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-03, 7 K 181/19
7 K 181/19Tribunal administratif3 août 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-03
Aktenzeichen: 7 K 181/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0803.7K181.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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