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8 K 9345/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-07-08, 8 K 9345/17.A
8 K 9345/17.ATribunal administratif8 juil. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-08
Aktenzeichen: 8 K 9345/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0708.8K9345.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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