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23 K 3431/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-09, 23 K 3431/18
23 K 3431/18Tribunal administratif9 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-09
Aktenzeichen: 23 K 3431/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0609.23K3431.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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