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7 K 2221/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-06-08, 7 K 2221/19
7 K 2221/19Tribunal administratif8 juin 2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 7 K 2221/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0608.7K2221.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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