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15 K 6472/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-27, 15 K 6472/19
15 K 6472/19Tribunal administratif27 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 15 K 6472/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0527.15K6472.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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