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20 K 6661/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-19, 20 K 6661/17.A
20 K 6661/17.ATribunal administratif19 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: 20 K 6661/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0519.20K6661.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 ihres Bescheides vom 21.04.2017 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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