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8 K 1326/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-05-04, 8 K 1326/18
8 K 1326/18Tribunal administratif4 mai 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-04
Aktenzeichen: 8 K 1326/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0504.8K1326.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollsteckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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