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20 K 2039/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-26, 20 K 2039/17.A
20 K 2039/17.ATribunal administratif26 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-26
Aktenzeichen: 20 K 2039/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0426.20K2039.17A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kläger.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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