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19 K 7206/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-16, 19 K 7206/18.A
19 K 7206/18.ATribunal administratif16 avr. 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 19 K 7206/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0416.19K7206.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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