Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-12, 15 L 2106/20

15 L 2106/20Tribunal administratif12 avr. 2021

Regest

Zur Beurteilung von Beamten bei faktischer Beschäftigungslosigkeit

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2106/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-12

Aktenzeichen: 15 L 2106/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0412.15L2106.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 33 Abs. 3 BLV

Leitsätze

Zur Beurteilung von Beamten bei faktischer Beschäftigungslosigkeit

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beigeladenen im Rahmen der Beförderungsrunde 2020/2021 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage zu befördern, bis über die Beförderung des Antragstellers unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.282,40 Euro festgesetzt.

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