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10 K 1332/19•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-17, 10 K 1332/19
10 K 1332/19Tribunal administratif17 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-17
Aktenzeichen: 10 K 1332/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0317.10K1332.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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