Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-15, 7 K 1477/19

7 K 1477/19Tribunal administratif15 mars 2021

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 1477/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-15

Aktenzeichen: 7 K 1477/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0315.7K1477.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 15.10.2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 06.02.2009 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Wiederaufgreifensantrag der Klägerin zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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