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26 K 5422/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-04, 26 K 5422/18
26 K 5422/18Tribunal administratif4 mars 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-04
Aktenzeichen: 26 K 5422/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0304.26K5422.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit am 10. Februar 2021 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben und soweit die Klägerin am 5. Februar 2021 die Klage zurückgenommen hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 75 %, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 25 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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