Verwaltungsgericht Köln, 2021-02-09, 3 L 1695/20

3 L 1695/20Tribunal administratif9 févr. 2021

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 3 L 1695/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-09

Aktenzeichen: 3 L 1695/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0209.3L1695.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die an ihrem YYYYYYYYYYYYYYYYYYY zu vergebende Beförderungsplanstelle eines XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX(Besoldungsgruppe A 15) mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

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