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22 K 6853/19•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-11, 22 K 6853/19
22 K 6853/19Tribunal administratif11 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-11
Aktenzeichen: 22 K 6853/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1111.22K6853.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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