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14 K 4210/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-10, 14 K 4210/17.A
14 K 4210/17.ATribunal administratif10 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 14 K 4210/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1110.14K4210.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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