Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-05, 8 K 9732/17

8 K 9732/17Tribunal administratif5 nov. 2020

Texte intégral

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 9732/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-05

Aktenzeichen: 8 K 9732/17

ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1105.8K9732.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.