projets
20 K 6819/18•Verwaltungsgericht Köln, 2020-11-05, 20 K 6819/18
20 K 6819/18Tribunal administratif5 nov. 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-05
Aktenzeichen: 20 K 6819/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2020:1105.20K6819.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.